Von Stéphane Voell
Albanien liegt in Europa und nur neunzig Flugminuten vom Frankfurter Flughafen entfernt. Doch Albanien wirkt endlos weit weg. ‚Das Land der Skipetaren’, so wie es schon Karl May vorstellte, wird häufig als ‚primitiv’ und ‚rückständig’ gesehen. Man vermutet hohe Kriminalität, bewaffnete Männer an jeder Straßenkreuzung und vor allem die alltägliche Anwendung der Blutrache und des Gewohnheitsrechts ‚Kanun’. Tatsächlich gibt es das Gewohnheitsrecht noch in Teilen Nordalbaniens, auch nach dem Fall des Sozialismus im Jahre 1991.
Der politische Systemwechsel in Albanien kam gewissermaßen über Nacht. Nach dem Zerfall des Einparteienstaates waren zunächst keine neuen staatlichen Strukturen zur Stelle, die die annähernd fünfzig Jahre lange sozialistisch bestimmte Gesellschaft hätte auffangen können. Selbst heutzutage sind demokratische Strukturen und Prinzipien vielerorts nur schwach präsent. Der zögerliche Systemwechsel in den 1990er Jahren wurde von politischen Unruhen, Wirtschaftskollaps, Massenemigration, Generalstreik, Plünderungen und einem zeitweiligem Aussetzen staatlicher Kontrollinstrumente im ganzen Lande begleitet. In Nordalbanien sei es in diesen stürmischen Zeiten verhältnismäßig ruhig gewesen, erzählen die Menschen in diesen Regionen. Tatsächlich scheinen die wenig vorhandenen Statistiken zu dokumentieren, dass das allgemeine Klima der Unsicherheit, das weite Teile Albaniens beherrschte, in Nordalbanien nicht sehr ausgeprägt war. Die Nordalbaner erklären dies dadurch, dass ihr traditionelles Gewohnheitsrecht ‚Kanun’ ihnen geholfen habe, ein wenig Ordnung in ihr soziales Leben zurückzubringen. Der Kanun prägte bis 1944, dem Beginn des sozialistischen Albaniens, die Gesellschaft im Norden des Landes. Er war während des Sozialismus unterdrückt worden, scheint aber im postsozialistischen Albanien der 1990er Jahre, gewissermaßen als Reaktion auf den Mangel staatlich vorgegebener Strukturen, wieder aufgelebt zu sein.
Der Kanun in Nordalbanien ist nicht als ein Überbleibsel aus der Vergangenheit zu verste-hen, das möglichst schnell beseitigt werden sollte. Im Gegenteil, er erscheint noch als wichtige Praxis, denn sonst würde in vielen Regionen im Norden des Landes nur wenig Ordnung herrschen. Das Gewohnheitsrecht Kanun ist ein Rahmen für die örtliche Konfliktlösung. Dies soll nun am Beispiel von Landkonflikten gezeigt werden, die es nach der Neuverteilung des ehemals staatlichen Besitzes gab.
Nach dem Fall des Sozialismus ging die Regierung in Albanien rasch dazu über, Planungen zur Privatisierung der verstaatlichten Flächen einzuleiten. Doch anfangs war sich die Regierung unklar darüber, wer Land erhalten solle. War das Land den ehemaligen Besitzern zurückzugeben oder gleichmäßig aufzuteilen? Was waren und wer bestimmte die Kriterien, die Ausschlag darüber gaben, wer welches Land bekam? Die Landverteilung betraf vorrangig drei Interessengruppen: Erstens meldeten die ehemaligen Arbeiter der landwirtschaftlichen Großbetriebe im Sozialismus und die Familien in den ländlichen Gebieten ihre Ansprüche an. Zweitens pochten die ehemaligen Besitzer auf ihr Recht und argumentierten, dass man ihnen ihr Land im Sozialismus weggenommen hätte. Schließlich spielten die ehemaligen regionalen Verantwortlichen der sozialistischen Partei und die letzten Vorstände der staatlichen Betriebe eine wichtige Rolle. Sie alle wollten bei der Landverteilung nicht leer ausgehen.
Die albanische Regierung entschloss sich schließlich gegen die Rückgabe der Flächen an die ehemaligen Besitzer. Diese Entscheidung wurde mit einer gleichberechtigten Verteilung begründet und war mit der Hoffnung auf eine effizientere Bewirtschaftung des Bodens verbunden. Den Bauern, die nach dem Zusammenbruch der großen Staatsbetriebe ohne Arbeit waren, sollte wieder eine wirtschaftliche Grundlage ermöglicht werden. Die Grundstücke von vor 1944 waren ursprünglich vielerorts in den Händen nur weniger Familien konzentriert. Eine Rückgabe der Flächen an ihre vormaligen Besitzer hätte deswegen eine sehr ungleiche Landverteilung zur Folge gehabt. Diese Position der albanischen Regierung klingt einleuchtend und vernünftig. Die Rückgaberegelung stieß jedoch in der Bevölkerung auf großen Widerstand.
Nach dem Gesetz zur Landverteilung von 1991 wurde das Land kostenfrei den Familien übergeben, die Teil der jeweiligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) waren. Die Menge an Land berechnete sich nach der Anzahl der Familienmitglieder zum Zeitpunkt der Landverteilung. Der Prozess schritt zügig voran, im Oktober 1992 waren bereits 87 Prozent des Landes privatisiert. Die formelle Überschreibung durch Urkunden an die Familienmitglieder zog sich hingegen in die Länge.
Da das Gesetz die ursprünglichen Besitzverhältnisse nicht berücksichtigte, kam es zu heftigem Widerstand seitens der ehemaligen Landbesitzer. Besonders in Nordalbanien, wo es nur wenig fruchtbares Land gab und die Menschen innerhalb der von ihnen bewirtschafteten Ländereien wohnten, gab es Widerstand, gerade wenn das Land vor der eigenen Haustür in fremde Hände fiel. Doch trotz massiven politischen Drucks wurde das Gesetz nur geringfügig geändert.
Die albanische Regierung hatte zu Beginn der 1990er Jahre nicht jene Macht, die nötig gewesen wäre, umstrittene Entscheidungen landesweit durchzusetzen. In einigen Regionen Nordalbaniens folgte die Bevölkerung dem Gesetz zur Landverteilung kaum: Die Landverteilung in Puka zum Beispiel wurde unter Missachtung des Gesetzes vollzogen. Als 1991 die Verteilung begann und das Land zunächst nicht den ursprünglichen Besitzern von vor 1944 zurückgegeben werden sollte, gingen die örtlichen Behörden einen anderen Weg. Gerade weil es so wenig fruchtbares Land gab und man soziale Konflikte auf ein Minimum reduzieren wollte, hatten sich die Einwohner und die Landverteilungskommission in Puka darauf verständigt, den Boden den ursprünglichen Besitzern - beziehungsweise ihren Familien - zurückzugeben. Dies sei im Sinne des Kanuns, sagten die Menschen in Puka. Das Land wurde somit nicht nach der gesetzlichen Vorlage sondern nach den alten Grenzen privatisiert. Innerhalb der Grenzen eines Grundstücks einer Familie wurde der Boden gleichmäßig an die Anzahl der Familienmitglieder verteilt. Dies ist auch der Grund, warum es in Puka selten zu Konflikten zwischen zwei Familien kommt, sondern häufiger zu Streitigkeiten innerhalb von Familien.
Die meisten Landkonflikte werden von Ältesten oder dem Gemeindevorsteher gelöst. In historischen Darstellungen zum albanischen Gewohnheitsrecht nimmt der Älteste immer eine besondere Position ein. Er war ein Anführer von Clanen oder Vermittler im Dorf. Sein Wort wurde von allen im Dorf respektiert. Heute kann ein Ältester keine Weisungen mehr erteilen, seine Macht ist begrenzt worden. Er ist in der Regel nur noch ein älterer Herr, dem Respekt gezollt wird. Er wird nicht gewählt oder ernannt. Er kann einer Großfamilie angehören, die in der Region geachtet wird, weil sie einen traditionell guten Ruf oder eine starke ökonomische Position innehat. Aber es können durchaus auch Personen über individuelle Leistungen die Anerkennung der Öffentlichkeit erlangen. Weil sie zum Beispiel in einem Konflikt einen guten Rat gegeben haben. Man sagt diesen Menschen nach, dass sie weise Ratschläge geben, besonnen argumentieren und das soziale Gleichgewicht der Gemeinschaft pflegen.
Bei Landkonflikten wird explizit auf den Kanun verwiesen und auf ihn zurückgegriffen, das heißt auf Lösungs- und Regulierungsmechanismen, die auf Vermittlung und Kompromisssuche ausgelegt sind, nicht auf Regelungen, die in der fernen Hauptstadt Tirana erstellt worden sind. Die Menschen sagen: „Der Kanun weiß, wem das Land gehört“. Wenn die Dorfbewohner ihre Konflikte untereinander lösen und eine für alle Parteien akzeptable Lösung finden, dann greifen die staatlichen Stellen nicht ein. Sie akzeptieren das selbstständig erreichte Ergebnis. Es gibt auch Fälle, in denen die Dorfbewohner direkt zur Polizei oder anderen staatlichen Stellen gehen, damit dort ihr Problem gelöst wird. Doch die Behörden raten den Konfliktparteien meist, ihr Problem untereinander zu diskutieren und selbst eine Lösung zu finden.
Regelungen zu Landkonflikten, die an den Behörden vorbei zustande kamen, beispielsweise im Ältestenrat des Dorfes, werden bei einer einvernehmlichen Lösung der Konfliktparteien nachträglich formell durch das Vermessungsamt bestätigt. Die Vermittler in den Konfliktfällen unterrichten die Gemeindeverwaltung üblicherweise über die Einigung. Selten erhebt man in der Verwaltung dagegen Einspruch, ist man doch erfreut darüber, dass eine Lösung ohne ihr Zutun erfolgreich verlief. Formal trifft der Dorfvorsteher, der auch Vorsteher der örtlichen Landkommission ist, einen offiziellen Beschluss, der dem der Ältesten oder Vermittler des Konfliktes gleich kommt. Durch diesen Beschluss wird die Einigung auch von den Behörden anerkannt.
Auch in anderen Regionen Nordalbaniens wurde auf diese Weise verfahren. Es kam zu einer Landrestitution und Landkonflikten. Bei Unklarheiten über den genauen Verlauf der Grenzen wurden diese Fälle von Ältesten und Vermittlern gelöst, beziehungsweise diese erarbeiteten einen Kompromiss zwischen den beteiligten Parteien. Dieses geschah und geschieht heute noch mit ausdrücklicher Duldung der regionalen Behörden, die solche informelle Regelungen sogar selbst fordern. Gerade in Fällen, in denen die gesetzlichen Vorgaben zur Landverteilung genau eingehalten worden sind, sei die Wahrscheinlichkeit besonders hoch, so sagen die Nordalbaner, dass es zu Konflikten kommt.
Hin und wieder werden auch heute noch Grenzmarkierungen auf traditionelle Art vorgenommen. Besitzgrenzen wurden früher mit großen, schweren Steinen markiert. Diese Grenzsteine waren von sogenannten „Zeugensteinen“ umgeben. Sechs oder zwölf kleine Steine in der Region Mirdita, in der Regel aber nur zwei, waren um den Hauptgrenzstein herum in den Boden eingegraben. Man sagte dazu auch, dass der Grenzstein „Freunde“ um sich hatte. Sollte der Hauptgrenzstein verloren gegangen sein, konnte man seine Position über die Zeugensteine wieder genau ermitteln. Mangels fehlender Urkunden waren die Steine die hautsächlichen Markierungen des Besitzes. Die Steine und ihre Position waren so heilig und unverrückbar wie die Gebeine des Toten im Grab. Auch Bäume oder andere markante Punkte konnten Grenzmarkierungen darstellen. Heutzutage markiert man die Grenzen nur noch selten mit den Zeugensteinen. Aber wenn dann ähnelt die aktuelle Prozedur, mit der Steine gesetzt werden, sehr den alten Traditionen. Der Unterschied zwischen der heutigen Praxis und dem alten Handlungsverlauf liegt darin, dass die alte Grenzsteinsetzung viel ausführlicher und feierlicher war. Heute ist die Prozedur auf einige ihrer Grundzüge reduziert. Bei der Grenzsteinlegung sind neben den betroffenen Parteien die Ältesten des Dorfes oder des Viertels anwesend. Früher wurden neben den genannten Personen, so viele Kinder wie möglich, Männer aus den Nachbarorten und Älteste der Region hinzugezogen. Die Anwesenheit der Kinder gewährleistete eine möglichst lang anhaltende Erinnerung an das Ereignis und damit an die Grenze selbst. Heute wird nach der Zeremonie oft ein kleines Papier aufgesetzt, das alle Anwesenden unterschreiben. Dies ist jedoch kein offizielles Dokument. Einmal gesetzte Steine können nicht wieder verschoben werden. Von Zeit zu Zeit ist allerdings eine Grenzerneuerung erforderlich, wenn man beispielsweise den Grenzverlauf vergessen hat oder die Markierungen nicht mehr aufzufinden ist. In diesem Fall geht heute wie früher ein Ältester den Grenzverlauf entlang. Im alten Kanun allerdings schritt der Älteste mit einem Stein auf der einen und einem Klumpen Erde auf der anderen Schulter den Grenzverlauf entlang und sprach dabei Eide. Diese Eide werden auch heute noch gesprochen haben aber keine besondere Form mehr. Meist sind die Sprüche heute kürzer und klingen etwas weniger pathetisch als die Eide in einer alten Zeremonie: „Durch diesen Stein (oder: durch diese Last), mit dem ich mich beschwere, mit dem von den Vorfahren Gehörten, werde ich jetzt den Lauf der früheren Grenze zeigen und werde Keines Grund und Boden benachteiligen, sondern tun, wie Geist und Seele mir eingibt.“
Wie an diesem Beispiel deutlich wurde, ist das albanische Gewohnheitsrecht nicht nur ein Relikt aus der Vergangenheit, das die Entwicklung des Landes hemmt. Der Kanun ist ein notwendiger Teil der nordalbanischen Gesellschaft, die die traditionellen Praktiken der Konfliktlösung pflegt. Die staatliche Verwaltung und ihre Kontrollinstrumente sind in diesen Regionen nur schwach präsent, aber der Kanun gibt den Menschen einen Handlungsspielraum für die alltäglichen Probleme in den entlegenen Regionen Albaniens.
Herausgeber © Museum der Weltkulturen, Frankfurt a. M. 2008